Unsere Schule

nimmt Schüler und Schülerinnen jeden Alters und jeder Schulart während ihres Klinikaufenthalts auf. Zur Umsetzung unseres Schulauftrags arbeiten staatliche Lehrkräfte fast aller Schularten und Ausbildungsrichtungen zusammen, vor allem aus dem Bereich Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium.

Die Schule für Kranke ist eine eigene Schulart und eine staatliche Schule, deren gesetzliche Grundlagen im Artikel 23 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt sind. Die staatliche Schule für Kranke im Regierungsbezirk Niederbayern untersteht dabei der Schulaufsicht der Regierung von Niederbayern. Den Sachaufwand trägt der Bezirk Niederbayern.

 

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